Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 122" die Information "AfD: Keine „Sonderrechte“ für Erneuerbare-Energien-Projekte“ veröffentlicht. 

"Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung von zentralen Gesetzen sowie zahlreichen Einzelregelungen zur Energiewende. In ihrem Antrag mit dem Titel: „Kommunen, Landschaft und Natur schützen - Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen“ (21/3147) fordert sie die Bundesregierung auf, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wind-an-Land-Gesetz, das Klimaschutzgesetz (KSG) sowie „alle durch das KSG ermächtigten Verordnungen ersatzlos zu streichen“. In diesem Zusammenhang will sie auch 40 weitere Regelungen im Raumordnungsgesetz, im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung aufheben.
In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass die Energiewende gescheitert sei. Trotz der „behaupteten positiven Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf die CO2-Reduktion“ lasse sich bislang eine Wirksamkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen „weder in Bezug auf die atmosphärische CO2 -Konzentration noch auf die Entwicklung der globalen Durchschnittstemperatur“ nachweisen. Vorhabenträger, die erneuerbare Energien erzeugen wollten, müssten sich dem Wettbewerb mit anderen Technologien stellen, fordert die AfD-Fraktion. Die Privilegierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten durch die Klimaschutzgesetzgebung beschneide und verletze permanent kommunale Selbstverwaltungsrechte, kritisiert die AfD-Fraktion. Es müsse daher wieder eine Gleichheit zwischen städtebaulichen Belangen und den verschiedenen Möglichkeiten der Strom- und Energieerzeugung hergestellt werden." (Deutscher Bundestag, 15.12.2025).

Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.

Das SAI-LAb vermisst Sachlichkeit ("Sonderrechte", "Privilegierung", "Vehemenz", "brachiale Durchsetzung"), Grundkenntnis (Spektrum der erneuerbaren Energie, "planwirtschaftliches Konstrukt", "fiskalisches Umverteilungsinstrument", zweckmäßigkeit interministerieller Abstimmung), Ernsthaftigkeit ("Kommunenschutz"), Fachlichkeit ("Scheitern", "Gleichheit"), Objektivität (Wettbewerb, "Landschaftsbild"), und eine angemessen oder ausreichende parlamentatische Argumentation (Behauptung) in der Anfrage. 

 

Weitere Informationen: 

  • Deutscher Bundestag (15.12.2025): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 122. Newsletter
  • Deutscher Bundestag (05.12.2025): Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen. Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Rocco Kever, Hans-Jürgen Goßner, René Bochmann, Odo Theodor Hemmelgarn, Denis Pauli, Alexander Arpaschi, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD. Drucksache 21/3147. URL:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103147.pdf 

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