Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 4" (2026) die Information "Gesetzentwürfe zum UN-Hochseeschutzabkommen vorgelegt“ veröffentlicht.
"Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Nun legt die Bundesregierung einen Entwurf für ein entsprechendes Vertragsgesetz (21/3542) zur Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung sowie einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das Hochseeschutzgesetz (21/3543), vor. Über beide Entwürfe wird der Bundestag voraussichtlich am Donnerstagabend im Plenum in erster Lesung beraten.
Im Vertragsgesetzentwurf heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten - die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel - seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Seqeunzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI).
Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz: Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI.
Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen umgesetzt werden können. Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. So soll es unter anderem die zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung." (Deutscher Bundestag 12.01.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (13.01.2026): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 4. Newsletter
- Deutscher Bundestag (12.01.2026): Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG). Gesetzentwurf der Bundesregierung. Drucksache 21/3543. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103543.pdf
- Deutscher Bundestag (12.01.2026): Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Drucksache 21/3542. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103542.pdf
- ): Internationales Seerech. URL:
- https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/einzelfragen/seerecht . Darin: "Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Seerecht enthält die grundlegenden Regelungen für nahezu alle Bereiche des Seevölkerrechts." (s.o.).
- Vereinte Nationen (UN) (26.02.2025): United Nations Convention on the Law of the Sea of 10 December 1982. Overview and full text. URL: https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/convention_overview_convention.htm
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag: siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4530
Anker:
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4543