Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 49" (2026) die Information: "Grünen-Vorstoß für Natur und Zivilgesellschaft gescheitert" veröffentlicht.
“Der Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Natur, Klima und Zivilgesellschaft ist am Mittwoch im Umweltausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den Antrag (21/4757) ab, mit dem sich die Abgeordneten insbesondere gegen eine Einschränkung der Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden wenden. Für die Vorlage hatte neben den antragstellenden Grünen auch die Fraktion Die Linke votiert.
Im Ausschuss sprachen die Grünen erneut von einem drohenden massiven Abbau von Rechten der Zivilgesellschaft, wenn im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftgesetzes und der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wie geplant Beteiligungs- und Klagerechte eingeschränkt würden. Menschen, die sich in Planungsverfahren einbrächten, müssten unterstützt und nicht gehindert werden, sagte ein Grünen-Abgeordneter. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft sei Ausdruck gelebter Demokratie und mache die Umsetzung des Umweltrechts besser. Konkret bedeute das sauberere Luft und saubereres Wasser. Die geplanten Einschränkungen, darunter die faktische Wiedereinführung der Präklusion, widersprächen dem EU- und dem Völkerrecht. Das hätten Experten in einer öffentlichen Anhörung aufgezeigt, so der Abgeordnete. Es sei unehrlich, öffentlich zu betonen, man stehe zu den Umweltklagerechten, während der Gesetzentwurf diese beschneide.
Die Union wies solche Vorwürfe zurück. Ein Mitglied der Fraktion sagte, aus dem Antrag der Grünen spreche die pure Enttäuschung über das Scheitern der eigenen Politik. Es stimme nicht, dass die Bundesregierung das Verbandsklagerecht beschneiden wolle. Mit dem Gesetzentwurf trete sie jedoch dem Missbrauch dieses Rechtes entgegen. Ziel sei eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es könne nicht sein, dass die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte Jahrzehnte dauere. Die Union warf den Grünen ihrerseits vor, die Arbeit der Regierung schlechtzureden und dabei eigene Vorschläge zur Beschleunigung vermissen zu lassen.
Auch die AfD übte Kritik an dem Antrag der Grünen. Es sei eine falsche Darstellung, dass die Einschränkung des Verbandsklagerechts einen Eingriff in den Rechtsstaat darstelle. Es gehe nicht um die Abschaffung gerichtlicher Kontrolle, sondern um die Frage, wem ein Klagerecht zustehe und ob dieses an eine tatsächliche Betroffenheit geknüpft sein solle, so ein AfD-Abgeordneter. Bislang könnten Verbände ohne eigene Betroffenheit Klage gegen Infrastrukturvorhaben erheben. Dies zu ändern, bedeute keine Schwächung des Rechtsstaats.
Die SPD betonte, dass es um beides gehen müsse: Klimaschutz und den notwendigen Ausbau der Infrastruktur, wie etwa Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ein SPD-Abgeordneter stellte klar, dass seine Fraktion schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren wolle, aber nicht auf Kosten schwächerer Umweltstandards oder eingeschränkter Klagerechte. Umweltklagen seien, das habe die Anhörung von Sachverständigen deutlich werden lassen, auch nicht der Grund für die teils erheblichen Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten. Eine Beschleunigung sei unter anderem über verbindliche Fristen, digitalisierte Verfahren und eine frühzeitige, transparente Beteiligung aller Betroffenen zu erreichen.
Die Linksfraktion kritisierte die Koalitionsfraktionen insgesamt scharf dafür, Klima- und Umweltschutz auszubremsen, und verwies insbesondere auf die Politik von Bundeswirtschaftsministerin Katerina Reiche (CDU). Dass Reiche sich laut Medienberichten von der Gaslobby Argumente habe liefern lassen, um Batteriespeicher in Deutschland zu verhindern, mache sprachlos.
Mehr zum Antrag der Grünen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1156504
Die hib-Meldung zur Anhörung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157982
Umweltrecht-Experten zu Auswirkungen des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150056" (Deutscher Bundestag 15.04.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (15.04.2026): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 49. Newsletter.
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Ausschuss Ablehung von Antrag wegen Einschränkung der Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/5030