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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 115" die Information "Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53 Prozent“ veröffentlicht.
(...) "Die Wohnkostenbelastung von Studierenden liegt bei 53 Prozent. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2489) unter Berufung auf die Ergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamtes. Eine amtliche Statistik zu privaten und öffentlichen Wohnheimplätzen gebe es in Deutschland nicht. Nach einer Veröffentlichung des Deutschen Studierendenwerks habe es 2024 240.728 öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in einer Wohnanlage des Studierendenwerks sei von 233,76 Euro im Jahr 2014 auf 305,52 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Außerdem teilt die Regierung unter Berufung auf Daten der Länder mit, dass im vergangenen Jahr bundesweit 8.864 Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (Junges Wohnen) gefördert worden seien. Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und betroffenen Akteuren würden verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen werde, so die Regierung." (Deutscher Bundestag, 20.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (20.11.2025): heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 115. Newsletter
- Deutscher Bundestag (30.10.2025): Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Nicole Gohlke, Luigi Pantisano, Dr. Michael Arndt, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke. Wohnkostenbelastung für Studierende. Drucksache 21/2489. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/024/2102489.pdf
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Antwort auf Kleine Anfrage zur Wohnkostenbelastung für Studierende, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4221
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 111" die Information "Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen“ veröffentlicht.
(...) "Die Bundesregierung hat die „Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase“ in den Bundestag eingebracht (21/2866). Sie bittet darin um die Herbeiführung der Zustimmung des Deutschen Bundestags aufgrund des Paragraphen 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
„Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (im Folgenden: neue F-Gas-Verordnung) soll sichergestellt werden, dass der F-Gas-Sektor einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leistet“, beschreibt der Normenkontrollrat die Verordnung in seiner Stellungnahme. Ziel sei es, Emissionen von F-Gasen zu vermeiden und Hürden beim Umstieg auf Alternativen abzubauen." (Deutscher Bundestag, 20.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (20.11.2025): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 111. Newsletter
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Nationales Zustimmungsverfahren zur Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4220
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Digitales, Forschung, Kultur und Sport - Nr. 90" die Information "Bundesregierung will Gelder für die ESA erhöhen“ veröffentlicht.
(...) "Bei der Ende November stattfindenden ESA-Ministerratskonferenz in Bremen möchte die Bundesregierung entsprechend ihres Koalitionsvertrages die Gelder für die ESA erhöhen und plant, sich in allen Programmbereichen finanziell zu beteiligen. Inhaltlich will sie den Fokus auf den „Erhalt und Ausbau technologischer Spitzenpositionen“ sowie „die Einleitung des Paradigmenwechsels hin zu wettbewerblichen, nutzer- und anwendungsorientierten Ansätzen bei den Startdienstleistungen“ legen. Dies antwortet die Bundesregierung (21/2796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2004).
Insgesamt lege die Bundesregierung beim Thema Raumfahrt einen Schwerpunkt auf „die Entwicklung und den Ausbau von Startfähigkeiten für alle Nutzlastklassen und Anwendungsfälle“. Denn ein unabhängiger Zugang zum All ist laut Antwort „Grundvoraussetzung für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung ausnahmslos aller Elemente einer resilienten Weltrauminfrastruktur“.
Derzeit befinde sich die Integration des Raumfahrtbereichs in das BMFTR in seiner finalen Umsetzung. Ob die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung neu aufgesetzt werde, entscheide sich nach dem Abschluss dieses Integrationsprozesses, heißt es in der Antwort. Die in der Antwort genannten geplanten Ausgaben für Raumfahrt in den kommenden vier Jahren beruhen noch auf dem Regierungsentwurf 2026 und beziehen Änderungen aus der Bereinigungssitzung nicht mit ein." (Deutscher Bundestag, 20.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (20.11.2025): heute im bundestag - Digitales, Forschung, Kultur und Sport - Nr. 90. Newsletter
- Deutscher Bundestag (15.10.2025): Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Anja Reinalter, Jeanne Dillschneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung für den Raumfahrtsektor. Drucksache 21/2004. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102004.pdf - (ESA): Germany. Der Weltraum in Deutschland. URL: https://www.esa.int/Space_in_Member_States/Germany
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Antwort auf Kleine Anfrage zur Planung für den Raumfahrtsektor, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4219
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
Artikel (?)
Das SAI Lab greift unter dem Titel "Alma Mater, rechtskonforme Fürsorge und akademische Freiheits-Kultur" die angekündigte Veranstaltung "Alma Mater als Justitia? Informationen und Austausch zum neuen Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen" auf, die am 21.11.2025 an der TU Berlin stattfinden soll.
Dazu lesen wir: "Im Juli vergangenen Jahres wurde nach einer überraschend kurzen Befassung und Debatte sogenanntes Ordnungsrecht in das Berliner Hochschulgesetz wieder aufgenommen, das erst drei Jahre zuvor aus dem Gesetz gestrichen worden war. Der Wiedereinführung wurde insbesondere von studentischer Seite widersprochen. Während der Gesetzgeber einen verbesserten Opferschutz durch schnelle und direkte Reaktionsmöglichkeiten der Hochschulen versprach, befürchteten Studierendenvertretungen die Kriminalisierung studentischen Protests und damit in letzter Konsequenz auch die Verhinderung studentischer Teilhabe an (hochschul-)politischen Willensbildungsprozessen. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wiesen auf bereits bestehende Möglichkeiten des Schutzes durch Hausverbote und Ausschluss von Lehrveranstaltungen hin.
Seit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle ist es erstaunlich ruhig um den neuen Paragrafen und die gegenwärtige Erarbeitung der entsprechenden Satzungen verläuft in den Hochschulen vergleichsweise geräuschlos. (...)." (ZIG 11.2025).
Das SAI-Lab setzt sich für die akademische weiter gewandelte und entwickelte, in unsere Zeit transformierte, und auf menschliche und mitmenschliche Art und Weise fortgeführte "Alma Mater" (Ideal oder Vision der "nährende Mutter"), die rechtskonforme Fürsorge und die akademische Freiheits-Kultur, ein.
Wir nehmen die angekündige o.g. Veranstaltung als Anregung, Motiv und Anlass der vertiefenden Betrachtung. Hier der Auszug, zunächst und vorangestellt, aus dem "17. BerlHG-ÄnderungsG - Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes.- Berlin -.Vom 10. Juli 2024" (Abgeordnetenhaus von Berlin 20.07.2024):
" § 16 Ordnungsrecht und Maßnahmen zum Schutz der Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen
(1) Der oder die Studierende begeht einen Ordnungsverstoß, wenn er oder sie mit Bezug zur Hochschule
- durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt,
- wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, die zu Lasten eines Mitglieds der Hochschule geschehen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist und nach Art der Straftat eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tätigkeit dieses Mitglieds droht,
- Einrichtungen der Hochschule zu vorsätzlichen Straftaten nutzt oder zu nutzen versucht, die der Hochschule erheblichen Schaden zufügt,
- durch sexuelle Belästigung im Sinne des § 4 Absatz 4 des Landesantidiskriminierungsgesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 532) in der jeweils geltenden Fassung vorsätzlich die Würde einer anderen Person verletzt und dadurch ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt oder
- bezweckt oder bewirkt, dass
- ein Mitglied der Hochschule aus in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung genannten Gründen in seiner Würde verletzt wird,
- damit zugleich ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird und
- nach Art dieser Würdeverletzung und dieses geschaffenen Umfelds eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tätigkeit dieses Mitglieds droht.
Den Mitgliedern nach Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sind Ehrenmitglieder und Angehörige nach § 43 Absatz 5 sowie Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen der Hochschule teilnehmen, gleichgestellt.
(2) Gegen Studierende, die einen Ordnungsverstoß nach Absatz 1 begangen haben, können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Ordnungsmaßnahmen sind:
- der Ausspruch einer Rüge,
- die Androhung der Exmatrikulation,
- der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtungen der Hochschule, einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur,
- der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester,
- die Exmatrikulation.
Die Ordnungsmaßnahmen nach Satz 2 Nummer 1 bis 4 können nebeneinander verhängt werden. Exmatrikulationen sind bei allen Ordnungsverstößen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 nur auf Grundlage einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung zulässig. Die Ordnungsmaßnahmen nach Satz 2 Nummer 2 und 5 können für einen Ordnungsverstoß nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 nicht verhängt werden.
(3) Auf das Ordnungsverfahren finden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1117) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ohne die sich aus dessen § 2 Absatz 2 ergebenden Einschränkungen Anwendung. Über Ordnungsmaßnahmen ist im förmlichen Verfahren zu entscheiden. Der abschließende Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Über das Ordnungsverfahren erlässt die Hochschule eine Satzung. Die Satzung ist der zuständigen obersten Landesbehörde vor dem Inkrafttreten anzuzeigen.
(4) Mit der Entscheidung über die Exmatrikulation nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 ist eine erneute Immatrikulation an derselben Hochschule innerhalb einer Frist von zwei Jahren ausgeschlossen." (UWS Umweltmanagement GmbH 2025 zu Abgeordnetenhaus von Berlin (20.07.2024).
Der Kosmos der akademischen Welt, hier dem einer Hochschule, wird durch Grundgesetz und Hochschulgesetz, sowie durch das Landesrecht für die Wissenschaften an Hochschulen bestimmt. Darüber hinaus gibt es eine prägende, tradierte Wissenschaft, als Aggreation von Prinzipien und Regeln für "Gute Wissenschaft", insbesondere als real wirkendes Paradigma für das was als "akademisch" oder "wissenschaftlich" bezeichet werden kann. Dazu gibt es zwischen Staat und der nicht-akademischen, wie der nicht-wissenschaftlichen Gesellschaft auf der einen Seite und der Hochschulgemeinschaft mit der Einrichtung der Hochschule auf der anderen Seiten einen Bereich der sich überlappt, interagiert, aufeinander reagiert und ermöglicht.
Es gibt dazu den teils diffusen, teils sehr konkreten Bereich der Hochschulgemeinschaft, aus angehenden und wirkenden Akademikerinnen und Akademikern, in jeweiliger Zusammenarbeit und Organisation zwischen allen Angehörigen einer Hochschule, sowie die politische, staatliche, behördliche und gesellschaftliche Tatbestände für das demokratische Gemeinwesen, mit Gesetzen und untergesetzlichen Regelwerken (beispielsweise Verordnungen).
Wird ein Ereignis oder mehrere Vorkommnisse in einem Szenario herangezogen, um das Hochschulrecht zu konkretisieren und weiter auszugestalten, dann stößt dies typischerweise auf die dazu in der Regel bestehenden inneren wissenschaftlichen Vorgaben und akademischen Regelwerke der wissenschaftlichen Einrichtung und deren Personen. Dabei sollten hierbei, bei einer resonanten Weiterentwicklung von "gutem Recht" der Regelungstatbestand, frei von einengendem Zeitgeist, abhängig bestehendem und gültigem Recht, in transparenter Wechselwirkung und praktischer Anwendung, zugleich umfassend und breit betrachtet werden. Dies ist daher die These für die nun ansatzweise geführte und die hiermit angeregte Bearbeitung des "17. BerlHG-ÄnderungsG".
Nennt der Abs. 1 "Der oder die Studierende begeht einen Ordnungsverstoß, wenn er oder sie mit Bezug zur Hochschule" in den weiteren Punkten einen Tatbestand, der explizit und ausdrücklich nur an einer Hochschule stattfinden kann, alleinstellend für eine Tat an einer Hochschule ist, der demgemäß für eine Hochschule einer eigenen oder diesbezüglichen Regelung bedarf? Wenn nein, warum braucht es dazu ein Gesetz in dem Tatbestände wiederholt werden?
Ist der Abs. 2 "Gegen Studierende, die einen Ordnungsverstoß nach Absatz 1 begangen haben, können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.". Ist der Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist bei Entscheidung über eine Strafe (auch Ordnungsmaßnahme) rechtlich vorgeschrieben? Wenn ja, warum braucht es dazu ein Gesetz in dem dies wiederholt wird?
Ist der Abs. 3 bezogen auf das "(...) Ordnungsverfahren finden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (...) Anwendung. (...). Der abschließende Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Über das Ordnungsverfahren erlässt die Hochschule eine Satzung. (...)", für die üblichen Bedingungen der Selbstverwaltung von Hochschulen, zweckmäßig und erforderlich, also ein passender und nützlicher Regelungstatbestand und eine wirtschaftliches Vorgabe? Wenn ja, warum wurde keine Mustersatzung bereitgestellt? Viel relevante wäre allerdings, warum nicht die staatliche Exekutive, sondern die Leitung und die Führungskräfte der Hochschule über Maßnahemen gemäß Strafrecht und Ordungswidrikeitenrecht bescheiden sollen, wo auch ebenfalls das Zivilrecht für akademische Personen genauso, vor Ort an der Hochschule und bei den akademischen Tätigkeiten an der Hochschule, gilt.
Ist die Hochschule eine Rechts-Exklave für staatliches und ziviles Recht? Ist die Freiheit der Wissenschaft angemessen durch das Binnen-Recht der Regelung "eigener Angelenheiten" strukturiert? Ist es eindeutig und klar genug festgestellt, das allgemeines Recht auch an Hochschulen gilt, also auch wegen der gesetzlichen Regeln für das Verhalten der Angehörigen, insbesondere untereinander? Welche Tatbestände regelt der Staat allgemein und verbindlich und welche die Tatbestände ausnahmsweise oder sinnfälligerweise die jeweilige Organisation oder Einrichtung?
Ist die 17. BerlHG-ÄnderungsG geprägt von Redundanz? Stifftet die 17. BerlHG-ÄnderungsG Klarheit und Eindeutigkeit? Ist die Abschätzung der Folgen und Wirkungen des 17. BerlHG-ÄnderungsG angemessen und zutreffend dargestellt und berücksichtigt worden? Wurde die 17. BerlHG-ÄnderungsG mit Augenmaß, Weisheit und Weitblick gestrickt und mit vernüftiger Beteiligung der Betroffenen entwickelt?
Gerne bringt das SAI-Lab diese Gedanken in die neuerliche Eröterung ein. Wir sind gespannt, wie und worüber sich die o.g. Veranstaltung zum Thema mit dem Ergebnissen und Erkenntnissen daraus, gemäß dem Motto der TU Berlin, einbringen wird. Wir sind froh über den neuerlichen Diskurs.
Weitere Informationen:
- Abgeordnetenhaus von Berlin (20.11.2025): Willkommen im Abgeordnetenhaus von Berlin. URL: https://www.parlament-berlin.de/
- Abgeordnetenhaus von Berlin (20.07.2024): 17. BerlHG-ÄnderungsG - Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes. - Berlin -.Vom 10. Juli 2024. (GVBl. Nr. 28 vom 20.07.2024 S. 461). URL: https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bln/z24_0461.htm. In: UWS Umweltmanagement GmbH (2025): umwelt-online. URL: https://www.umwelt-online.de/
- UWS Umweltmanagement GmbH (2025): Impressum. URL: https://www.umwelt-online.de/impressum-datenschutz/
- Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZIG) (11.2025): Alma Mater als Justitia? Informationen und Austausch zum neuen Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen. 21. November 2025, 14-18 Uhr. TU Berlin, Universitätsbibliothek, Raum BiB 014. Fasanenstraße 88, 10623 Berlin. URL: https://www.tu.berlin/zifg/forschung/forschungsprojekte/forschungsprojekt-unterseiten/fix-the-institution/alma-mater-als-justitia
Anker:
- Alma Mater, rechtskonforme Fürsorge und akademische Freiheits-Kultur, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4214
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Außen und Verteidigung - Nr. 126" die Information "Druck auf US-Medien und Universitäten durch Trump-Regierung“ veröffentlicht.
(...) "Berichte über Einschränkungen der Wissenschafts- und Kunstfreiheit in den USA thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/2813). Die Abgeordneten verweisen unter anderem auf kuratorische Eingriffe in Museen, die Entfernung von bestimmten Büchern aus Schulen und öffentlichen Bibliotheken, auf politischen und juristischen Druck auf Medien sowie Druck auf Universitäten durch die Trump-Regierung.
Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, welche Auswirkungen sie für die transatlantische Zusammenarbeit sieht, wenn solche Einschränkungen anhielten oder ausgeweitet würden und wie sie die transatlantischen Beziehungen im Bereich Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport auch unabhängig von parteipolitischen Machtverhältnissen in den USA langfristig sichern will. Gefragt wird auch nach den Auswirkungen der geplanten US-Visa-Reform auf die Arbeits- und Berichterstattungsfreiheit deutscher Medienorganisationen in den USA sowie nach möglichen Einschränkungen durch ein neues Regelwerk des US-Verteidigungsministeriums, „dem zufolge Reporter*innen ihre Akkreditierung verlieren können, wenn sie Informationen ohne vorherige Genehmigung des Pentagons veröffentlichen“." (Deutscher Bundestag, 19.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (19.11.2025): heute im bundestag - Außen und Verteidigung - Nr. 126. Newsletter
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage zu Berichten über Einschränkungen der Wissenschafts- und Kunstfreiheit in den USA, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4209
- Deutscher Bundestag: Bundesregierung unterrichtet mit Bericht zu Bürokratierückbau
- Deutscher Bundestag: PM Kinderkommission zum Internationalen Tag Kinderrechte am 20.11.2025
- Deutscher Bundestag: Informationen zum Bauprogramm, Globalzuschüssen und Einzelplänen im Etat 2026
- Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage zu Böller und privates Feuerwerk zum Jahreswechsel