Mit dem Brief (per Post) von der BAFA zu Antrag auf Förderung erhalten wir diesen Hinweis:

"(...) Mit dem Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahnädern wird unter Nr. 2.2 erläutert, dass E-Lastenfahrräder nicht förderfähig sind, wenn diese für Sharingzwecke angeschafft werden.
Da Ihr erklärter Einsatzzweck einem Verleih und somit einem Sharingzweck gleichzusetzen ist, ist Ihr Vorhaben im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie nicht förderfähig.
Aus diesem Grund beabsichtige ich Ihren Antrag abzulehnen. Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen noch einmal die Möglichkeit geben hierzu schriftlich Stellung zu nehmen."  (BAFA 13.06.2025).

Die Förderung eines E-Lastenfahrades, die Förderung für ein vom SAI-Lab anzuschaffende Lastenrad, hier nach der Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) über das BAFA, lehnt Sharing für diese Lastenrad ab, sowohl grundsätzlich, wie organisatorisch, technisch und persönlich. Das SAI-Lab 

Nun haben wir dazu einen beschreibende Selbsterklärung verfasst und nachgereicht. Daraus hier dieser Auszug:

Das SAI-Lab ist ein ehrenamtlich arbeitendes Reallabor. Das SAI-Lab keine kommerziellen oder gewerblichen Einnahmen, lediglich Spenden und Schenkungen von Bürgerinnen und Bürgern. Die Finanzierung von weiteren Ausgaben und bestimmten Auslagen erfolgt aus Geldern und Mitteln, die (...) privat, bereitgestellt werden.

Das SAI-Lab verfolgt das Prinzip des geteilten Eigentums und des gemeinsam genutzten Besitzes, in Form von Methoden der Allmende und des Gemeinguts (Commons). Das SAI-Lab entwickelt, fördert und unterstützt die Idee von „Teilen statt Besitzen“. Das SAI-Lab setzt dazu Konzepte und Maßnahmen der Leihe nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, Titel 6, § 598 ff) um.

Das SAI-Lab setzt für eine begriffliche klare und rechtlich erforderliche Abgrenzung zwischen bürgerlichem Recht der Leihe (Leihsache, Leihvorgang, Ausleihe, Nutzung im Verleih, Rücknahme und Rückgabe des Leihgegenstands), gegenüber der umgangssprachlich gemeinten Miete oder der kostenpflichtigen Bereitstellung gegen Gebühr (etc.) ein. Dem Mehrwert und dem Gebrauchswert von Dingen in der Leihe, die das SAI-Lab bereitgestellt, fördert oder unterstützt, stehen die Geschäftsmodelle der Miete, der Bereitstellung gegen Gebühr oder anderer Geschäftsmodelle des sogenannten Sharing entgegen. Für die vom SAI-Lab, für die Tätigkeiten als Reallabor für Nachhaltigkeit, umgesetzten Projekte ist die Leihe gemäß BGB § 598, hier die vertragstypische Pflichten bei der Leihe, eine feste und gesetzte Grundlage. Das SAI-Lab möchte nicht mit Unternehmen verwechselt oder verglichen werden. Das SAI-Lab grenzt sich insbesondere deutlich von sogenannte Unternehmen des Sharing ab.

Das SAI-Lab ist für diese Grundlagen und Haltung zu Gemeingut und Gemeinwohl anerkannt und mehrfach ausgezeichnet, insbesondere für die Idee und die damit einhergehende Bewegung „Freies Lastenrad“. Das SAI-Lab ist Mitglied in der Gemeinschaft des Forums Freie Lastenräder, das für die „einfach und kostenlos“ (Leihe) mit dem Deutschen Mobilitätspreis 2018 und dem Deutschen Fahrradpreis 2019 ausgezeichnet ist. Weitere Projekte und Aktivitäten des SAI-Lab sind mit Landespreisen und Spezialpreisen ausgezeichnet worden, die alle im Kern die Leihe (wahre, echte, bürgerliche Leihe nach BGB) von Lastenrädern, Lastenanhängern und Rikschas zum Gegenstand haben.

Das SAI-Lab erkennt die Regeln des Forum Freie Lastenräder (FFL) an und setzt sich darüber hinaus aktiv für die Verwirklichung der Vorgaben für „Freie Lastenräder“ ein. Im FFL wird „share“, ein englisches Wort, für „teilen“ genutzt. Damit wird das „Teilen“ durch Leihen bezeichnet, das von Bürgerinnen und Bürgern nach den bürgerlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt. Das FFL grenzt sich ebenfalls von Unternehmen ab, die der Sharing-Ökonomie zugehören. Daher hat das SAI-Lab den Begriff der Bürgerwirtschaft eingeführt, der nichtkommerzielles, ehrenamtliches und nachbarschaftliches Wirtschaften in Gemeinschaften beschreibt.

Das SAI-Lab ist Mitglied im Verband Freie Lastenräder (VFL) e.V., der als gemeinnütziger Verein die Idee und die Grundlagen der Freien Lastenräder, der Bereitstellung durch Leihe in bürgerliche und nachbarschaftlichen Gemeinschaften, von Vereinen, über Kommunen bis hin zu regionalen Zusammenschlüssen fördert und entwickelt.

 

Quervernetzt:

Anker: