Aktualisierung am 09.04.2026.

Dieser Beitrag zum Projekt "C2G 017: Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und nachhaltige Entwicklung (GEFANE)" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4983) soll sich dem Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) widmen.  
Wir suchen noch nach der Quelle: Wo gibt es den Entwurf "Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG)"?

  • Sind zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) die Gesetzesfolgen abgeschätzt worden?
  • Wurde das Gesetz anhand der Ziele, Vorgaben und Indikatoren der nachhaltigen Entwicklung abgeschätzt?
  • Welches Geld oder welche Ressourcen für die Auflösung des Sanierungsstau soll die Hochschulbaugesellschaft verwenden?
  • Warum soll das benötigte Geld oder die erforderlichen Ressourcen von der Hochschulbaugesellschaft verwaltet und genutzt werden, aber nicht direkt von den Hochschulen?
  • Welche Kosten und welchen Aufwand benötigt die Entwicklung der Organisation oder Einrichtung einer Hochschulbaugesellschaft?
  • Welche Sparsamkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung wird durch eine zusätzliche Hochschulbaugesellschaft erreicht?
  • Welche bekannten und gegebenenfalls neu erfassten und ermittelten Faktoren und Kriterien wurden abgewogen, um die Vorteile und Nachteile der geplanten Zentralisierung der Bauplanung der Hochschulen zu beurteilen?
  • Welche Prozessen (Verwaltungsprozesse, -verfahren und - vorgänge) bei der Instandhaltung und dem Neubau im Bereich Hochschule wurden betrachtet und analysiert, um deutliche Effekte der Vereinfachung durch eine Hochschulbaugesellschaft festzustellen?
  • Sind die erwarteten finanziellen Effekte durch eine Hochschulbaugesellschaft das Ergebnis eine sachlich fundierten Untersuchung oder eine "Hoffnung"?
  • Wenn die Hochschulbaugesellschaft selbst Kredite aufnehmen können soll, warum sollten das die Hochschulen nicht dürfen?
  • Wurde im Gesetz die Pflicht zu Bericht und Rechenschaft beachtet die Umgehung der Schuldenbremse im Landeshaushalt auszuschließen?
  • Welche Vorgaben des Baurechts und des Haushaltsrechts zu Erhaltung von öffentlichem und staatlichem Vermögen (Anlagen) in Form von Bauwerken und Gebäude, Infrastruktur und Anschaffungen werden besser durch eine Hochschulbaugesellschaft erfüllt, als durch due Hochschulen selbst?
  • Wenn ein offenkundiger und gravierender Stau von Bau- und Sanierung, sowie teilweise deren Planung, an den Hochschulen bestehen, erfüllt die Idee und der Anlass zum Gesetzt oder die zügige Arbeit der Hochschulbaugesellschaft, die bisherigen Bedingungen der Politik die für die Lage der Hochschulen verantwortlich sind?
  • Welche Lösungen oder Ansätze zu Lösungen beim Instandhaltungsverzug an den Hochschulen, aufgrund von nicht oder wiederholt nicht verfügbaren Ressourcen bei den Hochschulen, bestehen neben dem Gesetz noch?  
  • Wenn Ressourcen, Pflichten und Kompetenzen in einer "Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG)" gebündelt werden sollen, wurden dieses Outsourcing hinreichend kritisch beurteilt, da bereits mehrfach im Land Berlin mit Outsourcing bis Verkauf ein Schiffbruch erlitten wurde?
  • Wurde Bewertet ob und wie sich das Outsourcing auf die Strukturen, Organisation, Verfahren und Leistungen der Hochschulen auswirkt?
  • Wenn die Aufgabe der Instandhaltung als Teil vom Gebäudemanagement durch die Hochschulbaugesellschaft erfolgen soll, ist eine solche Handwerksdienstleistung-Zentrum tatsächlich wirtschaftlicher als dezentrale Einheiten an der Hochschulen, die es lediglich zu stärken und stützen gilt?
  • Welche Effekte auf die Selbstständigkeit und Funktion von Hochschulen wurden betrachtet und beurteilt, wenn alle Gebäude und Bauwerke der Hochschulen nicht selbst verwaltet und bewirtschaftet würden, sondern über das Modell der Vermietung von Räumen?
  • Wurde betrachtet, ob durch die Hochschulbaugesellschaft nicht eher eine weitere staatliche Institution errichtet würde, die als Vermieter in Erscheinung tritt, wie die Wohnungsbaugesellschaften?
  • Wurden die Leistungen der BIM und deren Organisation mit denen der Hochschulbaugesellschaft abgeglichen, verglichen und untersucht, um Doppelstrukturen bei den Körperschaften öffentlichen Rechts im Land Berlin zu verhindern.

 

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