Aktualisierung am 03.05.2026.
Das Projekt "Verantwortungsträger für Verzug von Instandhaltung (VVI)".
Rahmenprojekt: C2G
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17
Über das Projekt sollen Verantwortungsträger für den allgemeinen Verzug von Instandhaltung, sowohl für mittelfristigem bis langjährigem Verzug von Instandhaltung im Öffentlichen Dienst ermittelt, recherchiert, beschrieben, benannt, erkannt und vorgestellt werden.
Bei diesen Verantwortungsträgern für Instandhaltung, unabhängig von Geschlecht der Person, handelt es sich in der Regel um Inhaberinnen oder Inhaber von entsprechenden Stellen in der öffentlichen Verwaltung, Ämtern oder Funktionen der Leitung (Vorgesetzte, Führungskräfte), sonstigen betriebliche Funktionen oder Beauftragten in der jeweiligen Einrichtung. Der Verzug zeigt, äußert oder manifestiert sich ebenso in der Regel als eine Gemengelage aus Verhältnissen, einhergehend mit bestimmten, unbestimmten und teils versteckten und intransparenten Bedingungen, Wirkungen und Wechselwirkungen. Neben den Verhältnissen ist es das Verhalten von Personen in dem zuvor skizzierten Kreis, Strukturen oder Netzen von Personen , sowie deren bestimmtes, unbestimmtes und teils geheimes, internes und nicht dokumentierten Handeln, aber auch Untätigkeit, fahrlässiges und mit einem Verdacht auf Vorsatz Unterlassenes oder entsprechend wirksames Verhalten , das mittelbar oder unmittelbar zu Verzug führt.
Der Verzug von Instandhaltung hat, so die These zu diesem Projekt, zahlreiche Verantwortungsträger, die auf unterschiedlicher Art und Weise agieren, wegen verschiedener Wirksamkeit beteiligt sind und zu konkrete Graden der Verantwortung für den Verzug beitragen. Zu der These wird auf ergänzend notiert, das es offenkundig, leicht und einfach „bestimmbare“ Verantwortungsträger gibt, wie es und augenscheinlich, schwer und schwierig „bestimmbare“ Verantwortungsträger gibt, die als allgemein unbestimmt, oftmals unerkannt und im verborgenen und gehüteten Bereichen tätig sind, ob durch aktive Tätigkeit, oder passive Untätigkeit. Der These nach lassen sich Personen erkennen und in einem System oder den Strukturen von Verzug von Instandhaltung als mittelbar Mitwirkende oder Beteiligte von Verantwortungsträger oder unmittelbar als Verantwortungsträger erkennen, entlarven oder benennen.
Ebenfalls als Teil der These zum Verzug von Instandhaltung gilt zu diesem Projekt, das ein Verzug beide Seiten von Veralten und Verhältnissen betrifft, wobei die durch bestimmbare oder identifizierbare Entscheidungen zu beschreibbaren Bedingungen herrschender Verhältnisse führen, die das Verhalten von Verantwortungsträger prägen oder begünstigen, die zu konkreteren oder sich manifestierendem Verzug von Instandhaltung auswirken. Die zeitliche Dimension von Verzug von Instandhaltung, mit Folgen mit Wirkungen auf das hier und jetzt, ebenso wie auf die Zukunft, ist ein weiterer Faktor oder Indikator der im Projekt berücksichtigt werden soll. Für den Verzug von Instandhaltung, können, je nach Sache, Gut, Anlage oder Bauwerk, auf das sich der Verzug der Instandhaltung bezieht, im Zusammenhang mit einer Verantwortung, verschiedene Facetten oder Aspekte aufweisen.
Es können, ebenfalls als Teil der These, also sowohl physische, wie immaterielle Aspekte des Verzugs von Instandhaltung erkannt und bearbeitet werden, wie informelle und informatorische. Daher sollen in diesem Projekte vermeidlich oder tatsächliche geheime Indizien, sowie klare und nachprüfbare Nachweise und Belege für das Handeln, als Tätigkeit oder Untätigkeit, von Verantwortungsträgern für den Verzug von Instandhaltung zusammengestellt, untersucht, analysiert erörtert und vorgestellt werden.
Anhand der Art, dem Grad oder Maß an Verantwortung der Verantwortungsträgern für Verzug von Instandhaltung kann in einem weiteren oder anderen Projekten das Ergebnis beurteilt und weiter verwertet und verwendet werden, beispielsweise um Tatbestände der Verletzung einer Pflicht, Fürsorge oder Verantwortung zu bemessen, sei es aus allgemeiner, ordentlicher, ordnungsrechtlicher, gesetzlicher Vorgabe oder einer sonstigen vorgeschriebenen oder vorgegebenen Bedingung. Die unterschiedliche Art und Weise des Agierens von Akteuren, hier in der Betrachtung von Verantwortungsträgern, auf den Verzug von Instandhaltung , hat verschiedene Wirksamkeit aufgrund der Beteiligung und könnte im Projekt in Graden der Verantwortung für den Verzug erfasst, gemessen und dargestellt werden.
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- Nachhaltigkeitsziele - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1596
Anker:
- C2G 020: Verantwortungsträger für Verzug von Instandhaltung (VVI), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/5086