Der Artikel beleuchtet das Thema der Kfz-Standwege. Es besteht die Verbindung zur Mitmachaktion zur Meldung von Engstellen durch aufgesetzt parkende Autos auf Gehwegen, die der VCD e.V. für den Zeitraum vom 20.10.- 05.12.2025 gestartet hat. 

Bei  Kfz-Standwege handelt es sich vorrangig und zunächst um ein grundsätzliches Problem des Verhaltens von Kraftfahrzeugführenden, nicht eines wegen der Verhältnisse von Straßen oder der Kraftfahrzeuge. Erst nachrangig und mittelbar offenbart sich ein vielschichtiges  Problem. Das eigentliche  Problem rund um Kfz-Standwege beruht einerseits auf die  Mischung, mittelbare räumliche Nähe oder Überlappung der Nutzung von Verkehrsflächen für ruhenden Verkehr für Kraftfahrzeuge und den fließenden Verkehr von (Fuß-) Gehenden. Im Kern berühren die Kfz-Standwege aber nicht nur zwei grundverschiedenen Arten der Fortbewegung, sondern reichen oftmals in die Planung und Errichtung, sowie den nachfolgenden Betrieb  einer Straße hinein.

Mit dem vom VCD e.V. benannten Phänomen der Kfz-Standwege wird ein damit einhergehendes Problem angegangen, das sich aus einer Mischung aus den örtlichen Verhältnissen und dem Verhalten ergibt. Die Aktion (siehe URL: ) spricht gezielt auf das Verhalten von Führenden von Kraftfahrzeugen an, die in den  Kfz-Standwegen ungeschickt, ungünstig oder einfach falsch parken. Ebenfalls werden Mitarbeitende von Straßenbauämter angesprochen, die möglicherweise den einen oder anderen  Kfz-Standwege geplant, ausgewiesen und in betrieb haben, der dafür ungeeignet ist. Mit der Aktion werden auch mittelbar die  Mitarbeitende von Ordnungsämtern angesprochen, jedenfalls dann, wenn es sich um Zustandsstörungen oder störende Zustände handelt, die bereits zuvor von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet wurden oder eigenständig über  die Verkehrsraumüberwachung festgestellt wurden. 

Grundsätzlich sollte von der jeweiligen Kommune eine Straße für den fließenden Verkehr errichtet werden. An bestimmten Straßen und im öffentlichen Raum können auch zusätzliche öffentliche Parkplätze errichtet und bereitgestellt werden, wenn damit die Fortbewegung der üblichen Verkehre für die örtliche Mobilität nicht beeinträchtigt oder gestört wird.

Bei der Kombination aus Fahrbahn und Parkbahn kann es zu planerisch und die Errichtung betreffen zu Bedingungen kommen, in denen Kompromisse bei der Straßengestaltung und der Flächennutzung gemacht werden. Die hierzu möglichen und tatsächlichen vermeintlichen Kompromisse sind Vielfältig. Zu den typischen und bedingt günstigen Lösungen gehört die erlaubte Mitbenutzung des Gehwegs für das Halten oder Parken von Fahrzeugen dar, die in anteiliger (Hälfte) oder vollständiger (Ganz) Nutzung von Flächen des Gehwegs für Parken bestehen kann. Solche Lösungen können als Kfz-Standwege bezeichnet werden. Dafür sieht die Straßenverkehrsordnung bestimmte Markierungen oder Beschilderungen vor.

Dazu ist festzustellen, dass dazu bereits die bauliche Gestaltung und materielle Ausführung der Trennung von Fahrbahn und Gehweg eine Vorbedingung ist, die gegebenenfalls eine (Not-) Lösung von einem Kfz-Standweg bedingt oder begründet. Es kann weiterhin festgehalten werden, dass ein Höhenunterschied und eine entsprechender Wirkung von Bauteilen, wie Randsteine, Bürgersteigsteine oder Straßenkantensteine, die wegen des Höhenunterschieds verwendet werden, einen Kfz-Standweg begünstigen können oder Gegenteiliges bewirken können. Beide Merkmale sind bei einem Kfz-Standweg ein Ansatzpunkt für Kompromisse, die in eine Ausweisung münden können. Grundlegend sollte der Fahrbahnraum betrachtet werden. Wenn dieser Fahrbahnraum nicht ausreichend Fläche für Halten oder Parken bietet, sollte zudem weiter zuürck auf die Plaung und Errichtung der Fahrbahn der Straße geblickt werden.

Die Möglichkeit der Ausweisung von Gehwegparken erfordert einem flachen, niedrigen oder nicht zu hohen Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg, sowie einen hinreichend breiten und für das Auf und abfahren geeingten Bauweise. Sind Straßen derart errichtet, hier mit geringer Fahrbahnfläche für zusätzliche Nutzungen des Ruhenden Verkehrs, einhergehend mit vorhandenen niedrigen Bauteilen am Fahrbahnrand beim Übergang zum Gehweg, kann das erleubte Gehwegparken eine Maßnahme sein. Eine solche Maßnahme für Kfz-Standwege verlangt jedoch zugleich die vorherige Kontrolle auf Eignung, wozu festzustellen wäre, ob die bei der Nutzung für Halten oder Parken verbleibende Fläche für den Gehwegverkehr, überwiegend Fußverkehr, ausreicht. Wird durch Halten oder Parken der Gehweg über das erforderliche Mindestmaß an Breite, Form und Kontinuität wesentlich verändert, gar eingeschränkt oder sogar behindernd oder gefährlich verengt, ist eine Mitbenutzung dieser Fußwegflächen für den ruhenden Teil des Straßenverkehrs schlechterdings zu verhindern oder grundsätzlich zu vermeiden.

Werden also baulich für den ruhenden Verkehr nicht

a) grundsätzlich passende oder geeignete Straßen errichtet,

b) solche Straßen mit einer nicht klaren oder strikten Trennung von Fahrbahn und Gehbahn gebaut,

c) durch Verwendung nicht entsprechende Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehbahn der Schutz beider Nutzungen vermieden, sowie

d) grundsätzlich oder nachträglich die Mischnutzung für Halten und Parken auf ausgewiesenen Flächen auf Gehwegen eingerichtet, die nicht über eine verbleibende Mindestbreite verfügen, besteht ein Problem.

Auf das Problem weist die oben genannte Aktion des VCD e.V. hin, wobei das Thema für eine allgemeine Erfassung und grundsätzliche Darstellung und Bearbeitung aufgegriffen wird. Hierzu wäre weiterhin ein Bordsteinhöhen-Verzeichnis, ein Kataster der Breite der Gehwege, sowie ein Informationssystem der erlassenen Markierungen und Beschilderungen für Gehwegparken, insbesondere mit den Angaben der Art und Platzierung der Schildstangen oder der Daten zu Markierungen.

Für die ordentliche und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Straßen, hier der Kontrolle des ruhenden Verkehrs, bedarf günstigerweise eine allgemeine Lage an Daten und Informationen zum Gehwegparken, sowohl für die Ordnungsämter, wie für die Bürgerinnen und Bürger. Sofern sollten, könnten oder müssten hinreichend Daten und Informationen über Markierungen und Beschilderungen für Gehwegparken in einem Informationssystem verfügbar sein, das Funktionen für das Meldewesen durch die Bürgerinnen und Bürger hat.

Sowohl von Seitens der Verwaltung und Bewirtschaftung der Straßen mit ausgewiesenen Nutzungen für den ruhenden Verkehr, wie für Bürgerinnen und Bürger könnten Probleme über solche Informationssystem gehandhabt werden. Die darin enthaltenen Angaben zur Art Beschilderung und Markierungen können beiderseits für Instandhaltung, Reparatur, Pflege und verkehrswirtschaftliches Aspekte eingesetzt oder genutzt werden. Weitere nützliche Daten und Informationen in einem solchen Informationssystem für den Vollzug der Verwaltungsaufgaben, wie für den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürger, sollte (könnte oder müsste) weitere Kenndaten zu Merkmalen von Gehwegen umfassen, wie Bordsteinhöhen, Bodenbelag, Wege-Breiten, Wege-Verläufe und deren Ausrichtung, sowie sonstige Elemente der Gestaltung, die für Instandhaltung, Pflege und Entwicklung wichtig sind oder sein können. Mit einem solchen Informationssystem können „Standwege“ zum Abstellen von Kraftfahrzeugführende auf Gehwegen für die Meldung von Mangeln genutzt werden. Ebenfalls können mit einem solch konkreten Informationssystem gezielt und digital situative Unfähigkeiten der Einhaltung von Regeln der Straßenverkehrsordnung zutreffen gemeldet werden, um die amtliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu unterstützen.

 

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